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Zuckerwattenmaschine Zucker Watte neuw. Aicok MY-C004 500 W ohne Stäbe/Zucker
€ 18.48
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Neuwertig, einmal im Einsatz und wieder sauber verpacktFür diesen Artikel bestehen keine über gesetzliche Mängelrechte hinausgehende Rechte im Sinne einer Garantie gemäß
§ 443 BGB.
Sollte im Bestellablauf der Abschluss einer „Garantieverlängerung“ angeboten werden, handelt es sich hierbei nicht um eine Leistung des Verkäufers, sondern alleine um eine Leistung des werbenden Versicherers, über die der Käufer einen gesonderten Vertrag mit dem Versicherer abschließen muss und die keinerlei Einfluss auf die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer hat.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach
§ 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG
im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Informieren Sie hier bitte zunächst unbedingt über die von Ihnen (ggf. freiwillig) geschaffenen Rückgabemöglichen für Elektroaltgeräte
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
3. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert:
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DE 94251138
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