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NEU 2 tlg. Kinder- Schlafanzug # Motiv Bären # Gr. 128 blau Öko-Tex OVP

€ 1.57

Availability: 100 in stock
  • Öko- Tex Standard 100: Schadstoffgeprüfte Textilien
  • Personalisieren: Nein
  • Jahreszeit: Alle Jahreszeiten
  • Rücknahme akzeptiert: ReturnsNotAccepted
  • Produktlinie: Nachtwäsche
  • Größe: 128
  • Farbe: Blau
  • Ärmelart: Langarm
  • Herstellerfarbe: blau
  • Abteilung: Kinder
  • Handgefertigt: Nein
  • Condition: Neu mit Etikett
  • Stil: Oberteil & Hose
  • Charakter: Bären
  • 40° Maschinenwäsche: trocknergeeignet
  • Herstellungsland und -region: Unbekannt
  • Anzahl der Teile: 2-teilig
  • Modifizierter Artikel: Nein
  • Akzente: Druckmotiv
  • Vintage: Nein
  • Herstellungsjahr: 2010-2019
  • Material: 100% Baumwolle
  • Verschluss: ohne
  • Marke: Markenlos
  • Ärmellänge: Langarm
  • Muster: Mit Motiv
  • Produktart: Schlafanzug
  • Textilpflege: Maschinenwäsche
  • Gewebeart: Fein
  • Beschreibung des Paketinhalts: Schlafanzug Oberteil und Hose

    Description

    Dieser trendige
    Kinder-Schlafanzug
    ist hier im Angebot.
    Dieser
    Schlafanzug
    wurde bei einer
    Schrank-Inventur
    vorgefunden und wird hier nicht benötigt.
    Der
    2tlg.
    Pyjama
    besteht aus einem
    Oberteil
    und
    Hose
    mit dem Motiv
    Bären
    &
    Sternchen
    welche nach
    OEKO-TEX Standard 100
    aus
    100 % Baumwolle
    und
    schadstoffgeprüften Textilien
    gefertigt wurde.
    (siehe Fotos)
    Kinder-Schlafanzug
    Bären
    &
    Sternchen
    hier zu erwerben !!!
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    Wichtiger Hinweis:
    Aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um eine Privatauktion handelt, kann ich keine Garantie nach geltendem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an. Laut geltendem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
    Hinweis:
    Gebote sind rechtsverbindlich! Der Bieter erklärt sich durch Abgabe seines Gebotes verbindlich, dass es sich nicht um eine Scherzerklärung im Sinne des § 118 BGB handelt, sondern er tatsächlich bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu bezahlen ansonsten können rechtliche Schritte eingeleitet werden.